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Ihre Fragen
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Hier die an uns gerichteten Fragen. Alle Anfragen werden nach besten Wissen und Gewissen beantwortet. Eine Haftung für die Richtigkeit können wir jedoch nicht übernehmen.
1. Auflösung der Sparte
Sehr geehrte Damen und Herren, als ehrenamtliche Spartenleiterin und Trainerin habe ich einen Brief von meinem Verein bekommen, dass unsere Sparte aufgelöst wird. Die Zahlen der aktiven sei soweit gesunken, so dass man die Hallenzeiten nach Wiedereröffnung an eine andere Sparte vergeben werde. Kann diese Auflösung ohne Rücksprache mit meiner Person vorgenommen werden? Wie jetzt herausgekommen ist, haben wir als Sparte wohl 1.000,00 Schulden beim Verein. Ist es möglich, dass die Aufwandsentschädigung einbehalten und gegengerechnet wird? Jasmin C.
Sehr geehrte Frau C.,
der Verein kann eine Sparte auflösen. Es muss jedoch geprüft werden, ob dies der Vorstand entscheiden kann oder die Mitgliederversammlung zuständig ist. Sie persönlich haften nicht für die Verbindlichkeiten einer Sparte, zumal es zwar Verrechnungen zwischen einem Verein und anderen Vereinsgliederungen geben kann, aber Verbindlichkeiten entstehen dadurch nicht. Wir empfehlen: Meine Rechte als Vereinsmitglied , erhältlich für 9,90 Euro im Buchhandel oder in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de
2. Mindestanforderung Briefköpfe
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind ein (als gemeinnützig anerkannter) Karnevalsverein. Wir wüssten gerne: Welche Mindestanforderungen müssen unsere Briefköpfe erfüllen? Gibt es weitere/andere Angaben, wenn wir Spendenbescheinigungen oder Beitragsquittungen ausstellen? Vielen Dank für Ihre Informationen. M. K. Schatzmeister
Sehr geehrter Herr K.,
wir empfehlen: Name, Anschrift des Vereins, Telefon, Telefax, E-mail-Adresse des Vereins, Vereinsregisternummer des Vereins mit zuständigem Registergericht, Steuernummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes, wenn Ihr Verein davon betroffen ist, Vorstand nach § 26 BGB mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen. Wir empfehlen: Vereinsrecht für Vereinspraktiker , erhältlich für 9,90 Euro im Buchhandel oder in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de
3. Aufwendungen steuerlich geltend machen
Guten Tag, wenn ich als Mitglied in einem Verein, ehrenamtlich z.B. Fahrten für den Verein mache, die ich vom Verein keine Erstattung erhalten möchte, kann ich diese Aufwendungen in meiner Steuererklärung geltend machen? Wenn ja, reicht dann eine formlose Bestätigung durch den Verein, oder gibt es dafür Formblätter/Vorlagen/Vorgaben (ähnlich der Bestätigung für Spenden? Mit freundlichem Gruß W. B.
Sehr geehrter Herr B.,
da Sie ja vom Verein keine Einkünfte beziehen, können Sie die Aufwendungen auch nicht geltend machen. Wir empfehlen, sich die Aufwendungen vom Verein erstatten zu lassen und dann zurück zu spenden. Die Spende können Sie dann steuerlich geltend machen. Wir empfehlen: Meine Rechte als Vereinsmitglied , erhältlich für 9,90 Euro im Buchhandel oder in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de
4. Vetternwirtschaft
Guten Tag, ist es gesetzlich erlaubt, dass in einem eingetragenen Verein der Vorstand (gesamt 5) mit 3 Familienmitgliedern (2 Schwestern, 1 Tochter) besetzt ist? Stichwort: Vetternwirtschaft? Nina G.
Sehr geehrte Frau G.,
erlaubt ist es, es sei denn, die Satzung verbietet es. In der Praxis führt eine solche Konstellation häufig zu Schwierigkeiten, so dass wir davon abraten. Wir empfehlen: Ehrenamtliches Vereinsmanagement , erhältlich für 11,90 Euro im Buchhandel oder in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de
5. Einberufung Mitgliederversammlung
Ist der Kreisvorstand berechtigt mit 2/3 Mehrheit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen? auch wenn es nicht in der Satzung vermerkt ist, um eine Neuwahl durchzuführen. Franz A.
Sehr geehrter Herr A.,
wenn in der Satzung keine konkrete Regelung vorgesehen ist, kann jedes Vorstandsmitglied eine Mitgliederversammlung einberufen, es braucht dazu noch nicht einmal einen Beschluss. Ihr Vorstand kann bei dieser Beschlusslage daher auf jeden Fall eine Mitgliederversammlung einberufen. Wir empfehlen: Die Mitgliederversammlung im Verein , erhältlich für 8,90 Euro in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de
6. Kommissarischer Vorstand
Hat ein kommissarisch eingesetztes Vorstandsmitglied bei den Vorstandssitzungen Stimmrecht? Wie lange?
Im Vereinsrecht gibt es ein kommissarisches Vorstandsmitglied nicht. Die Frage ist hier, wer dieses Vorstandsmitglied eingesetzt hat. Erfolgte die Einsetzung nicht in der in der Satzung für Vorstandswahlen vorgeschriebenen Form, hat es kein Stimmrecht. Wir empfehlen: Der ehrenamtliche Vereinsvorstand , erhältlich für 9,95 im Buchhandel oder in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de
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